Frischer Wind Dresden 
 

Informationen für die Gartenfreunde


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Lageplan


Vereinshaus Mieten

Aussaatkalender






 Und weitere Themen


  Wasser


    Sehr geehrte Gartenfreunde,


wir bitten Sie um Ihre Unterstützung bei der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung in unserem Garten. Wenn das Wasser angestellt wird, wäre es sehr hilfreich,

 wenn Sie Ihren Gartenhauptahn geschlossen halten könnten.

Dies ermöglicht es uns, den Druck in der Hauptleitung zu überprüfen und mögliche Leckagen zu identifizieren. Wenn wir ein Leck finden, können wir es sofort

 schließen und so Wasserverluste vermeiden.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kooperation und Ihre Hilfe bei der Wartung unserer Gartenanlage. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, stehe wir Ihnen gerne

 zur Verfügung.

  Kontaktdaten hier



Strom


  Sehr geehrte Gartenfreunde,

wir möchten Sie informieren, dass für alle Fragen und Anliegen bezüglich des Stroms in unserem Gartenverein, 

Herr Tim Banke als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Wenn Sie Probleme mit der Stromversorgung haben, oder wenn Sie Fragen zu den Stromanschlüssen können Sie sich direkt an Herrn Banke wenden. Er wird Ihnen

 gerne helfen und Ihre Anliegen bearbeiten.

Kontaktdaten hier



Gartengestaltung


    Hallo Gartenfreunde,

wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass unser Verein eine 1/3-Regelung für die Gartengestaltung hat. Diese Regelung soll sicherstellen, dass unsere Gärten

 schön und harmonisch gestaltet sind und dass alle Mitglieder genug Platz für ihre verschiedenen Aktivitäten haben.

Die 1/3-Regelung sieht wie folgt aus:


1/3 des Gartens sollte für den Anbau von Pflanzen und Gemüse genutzt werden
1/3 des Gartens sollte für Freizeitaktivitäten wie Sitzplätze, Spielplätze oder andere Erholungsbereiche genutzt werden
1/3 des Gartens sollte für Ruhezonen, Wege und andere bauliche Anlagen genutzt werden

Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, dass alle Bauten und Anlagen mindestens 1 Meter von der Gartengrenze entfernt sein sollten. Dies soll sicherstellen, dass

 unsere Gärten gut belüftet sind und dass es keine Probleme mit den Nachbargärten gibt.

Wir hoffen, dass Sie diese Regelung beachten und dass unsere Gärten weiterhin schön und harmonisch gestaltet sind. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, stehe

 wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Bauordnung


Sehr geehrte Gartenfreunde,

wir möchten Ihnen gerne eine kleine Übersicht über die Bauanträge und -anzeigen in unserem Verein zur Verfügung stellen. 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung

 der wichtigsten Informationen:

Wichtige Informationen zu Bauanträgen und -anzeigen

Um sicherzustellen, dass alle Bauvorhaben in unserem Gartenverein ordnungsgemäß durchgeführt werden, müssen bestimmte Arten von Bauvorhaben angezeigt

 oder beantragt werden. Hier sind die wichtigsten Details:


  • Bauantrag: Ein Bauantrag muss für größere Bauvorhaben gestellt werden, die den Vorstand betreffen. Dieser Antrag muss vom Vorstand genehmigt werden, bevor das Bauvorhaben beginnen kann.
  • Bauanzeige: Eine Bauanzeige ist erforderlich für kleinere Bauvorhaben, die nicht den Vorstand betreffen. Diese Anzeige wird vom Vorstand zur Kenntnis genommen und abgezeichnet.


Für weitere Informationen und Anträge können Sie hier klicken. Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten, um sicherzustellen,

 dass alle Bauvorhaben in unserem Gartenverein ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind.

Bauantrag

Bauanzeige

Lauben

Kinderspielgeräte

Überdachung

Trampoline

Pavillon

Aufschüttung (z.B. Steingarten ) über 80 cm

Terrasse

Sicht- und Windschutz

Gewächshaus

Teiche

Regenwasserzisterne




Gartenwege


Sehr geehrte Gartenfreunde,

Wir bitten darum, dass der Bewuchs auf den Wegen vor den Gärten erhalten bleibt, da er dazu beiträgt, Bodenauswaschungen bei Starkregen zu verhindern. Gleichzeitig wäre es sehr

 hilfreich, wenn der Bewuchs regelmäßig kurz gehalten würde, um eine ordentliche Erscheinung zu gewährleisten.

Cannabis

 

      Die Kleingartensparte ist eine Freizeitanlage. Damit ist laut Cannabisgesetz der Anbau und Konsum von Cannabis in unsere Kleingartensparte grundsätzlich Verboten.