Informationen für die Gartenfreunde
Übersicht Vorstand / Einsatzleitung | Lageplan |
Vereinshaus Mieten | Aussaatkalender |
Und weitere Themen
Wasser
wenn Sie Ihren Gartenhauptahn geschlossen halten könnten.
schließen und so Wasserverluste vermeiden.
zur Verfügung.
Kontaktdaten hier
Strom
Sehr geehrte Gartenfreunde,
wir möchten Sie informieren, dass für alle Fragen und Anliegen bezüglich des Stroms in unserem Gartenverein,
Herr Tim Banke als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Wenn Sie Probleme mit der Stromversorgung haben, oder wenn Sie Fragen zu den Stromanschlüssen können Sie sich direkt an Herrn Banke wenden. Er wird Ihnen
gerne helfen und Ihre Anliegen bearbeiten.
Kontaktdaten hier
Gartengestaltung
Hallo Gartenfreunde,
wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass unser Verein eine 1/3-Regelung für die Gartengestaltung hat. Diese Regelung soll sicherstellen, dass unsere Gärten
schön und harmonisch gestaltet sind und dass alle Mitglieder genug Platz für ihre verschiedenen Aktivitäten haben.
Die 1/3-Regelung sieht wie folgt aus:
1/3 des Gartens sollte für Freizeitaktivitäten wie Sitzplätze, Spielplätze oder andere Erholungsbereiche genutzt werden
1/3 des Gartens sollte für Ruhezonen, Wege und andere bauliche Anlagen genutzt werden
Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, dass alle Bauten und Anlagen mindestens 1 Meter von der Gartengrenze entfernt sein sollten. Dies soll sicherstellen, dass
unsere Gärten gut belüftet sind und dass es keine Probleme mit den Nachbargärten gibt.
Wir hoffen, dass Sie diese Regelung beachten und dass unsere Gärten weiterhin schön und harmonisch gestaltet sind. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, stehe
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bauordnung
Sehr geehrte Gartenfreunde,
wir möchten Ihnen gerne eine kleine Übersicht über die Bauanträge und -anzeigen in unserem Verein zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung
der wichtigsten Informationen:
Wichtige Informationen zu Bauanträgen und -anzeigen
Um sicherzustellen, dass alle Bauvorhaben in unserem Gartenverein ordnungsgemäß durchgeführt werden, müssen bestimmte Arten von Bauvorhaben angezeigt
oder beantragt werden. Hier sind die wichtigsten Details:
- Bauantrag: Ein Bauantrag muss für größere Bauvorhaben gestellt werden, die den Vorstand betreffen. Dieser Antrag muss vom Vorstand genehmigt werden, bevor das Bauvorhaben beginnen kann.
- Bauanzeige: Eine Bauanzeige ist erforderlich für kleinere Bauvorhaben, die nicht den Vorstand betreffen. Diese Anzeige wird vom Vorstand zur Kenntnis genommen und abgezeichnet.
Für weitere Informationen und Anträge können Sie hier klicken. Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten, um sicherzustellen,
dass alle Bauvorhaben in unserem Gartenverein ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind.
Bauantrag | Bauanzeige |
Lauben | Kinderspielgeräte |
Überdachung | Trampoline |
Pavillon | Aufschüttung (z.B. Steingarten ) über 80 cm |
Terrasse | Sicht- und Windschutz |
Gewächshaus | Teiche |
Regenwasserzisterne |
Gartenwege
Sehr geehrte Gartenfreunde,
Wir bitten darum, dass der Bewuchs auf den Wegen vor den Gärten erhalten bleibt, da er dazu beiträgt, Bodenauswaschungen bei Starkregen zu verhindern. Gleichzeitig wäre es sehr
hilfreich, wenn der Bewuchs regelmäßig kurz gehalten würde, um eine ordentliche Erscheinung zu gewährleisten.
Cannabis


