Frischer Wind Dresden 
 

Informationen für die Gartenfreunde


  Übersicht Vorstand / Einsatzleitung



Lageplan


Vereinshaus Mieten

Aussaatkalender






 Und weitere Themen


  Wasser


    Sehr geehrte Gartenfreunde,


Bei der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung in unserer Gartensparte ist es wichtig den Gartenhaupthahn geschlossen zu halten, um den Wasserdruck in der Hauptleitung zu

 überprüfen und mögliche Leckagen zu identifizieren. Damit können Wasserverluste und damit unnötige Kosten gespart werden.


  Kontaktdaten hier



Strom


  Sehr geehrte Gartenfreunde,


Änderungen an der Elektroinstallationen sind in den Gärten nur von geschulten Personal auszuführen. Bei Arbeiten am Gartenzähler oder Sicherungskasten sind diese

 nur nach vorheriger Genehmigung durch die Elektrokommission durchzuführen.

Kontaktdaten hier



Gartengestaltung


    Hallo Gartenfreunde,

Entsprechend des Bundeskleingartengesetzes ist auch in unserer Kleingartensparte die 1/3 Regelung für die Gartengestaltung einzuhalten.

Die 1/3-Regelung sieht wie folgt aus:


1/3 des Gartens sollte für den Anbau von Pflanzen und Gemüse genutzt werden
1/3 des Gartens sollte für Freizeitaktivitäten wie Sitzplätze, Spielplätze oder Blumen/Ziergehölze genutzt werden
1/3 des Gartens sollte für Ruhezonen, Wege und andere bauliche Anlagen genutzt werden

Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, dass alle Bauten und Anlagen mindestens 1 Meter von der Gartengrenze entfernt sein sollten. Dies soll sicherstellen, dass

 unsere Gärten gut belüftet sind und dass es keine Probleme mit den Nachbargärten gibt.

Die genauen Angaben können Sie aus der Bauordnung der Kleingartensparte entnehmen,

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Bauordnung


Sehr geehrte Gartenfreunde,

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Wichtige Informationen zu Bauanträgen und -anzeigen:


  • Bauantrag: Ein Bauantrag muss für größere Bauvorhaben gestellt werden, die den Vorstand betreffen. Dieser Antrag muss vom Vorstand genehmigt werden, bevor das Bauvorhaben beginnen kann.
  • Bauanzeige: Eine Bauanzeige ist erforderlich für kleinere Bauvorhaben, die nicht den Vorstand betreffen. Diese Anzeige wird vom Vorstand zur Kenntnis genommen und abgezeichnet.


Für weitere Informationen und Anträge können Sie hier klicken. Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten, um sicherzustellen,

 dass alle Bauvorhaben in unserem Gartenverein ordnungsgemäß durchgeführt werden.


Bauantrag

Bauanzeige

Lauben

Kinderspielgeräte

Überdachung

Trampoline

Pavillon

Aufschüttung (z.B. Steingarten ) über 80 cm

Terrasse

Sicht- und Windschutz

Gewächshaus

Teiche

Regenwasserzisterne




Gartenwege

Sehr geehrte Gartenfreunde,


Um Bodenauswaschungen bei Starkregen zu verhindern, ist es wichtig den Bewuchs auf den Wegen vor den Gärten zu erhalten. Gleichzeitig sollte dieser Bewuchs regelmäßig kurz gehalten werden. Damit soll eine ordnungsgemäße Nutzung der Wege sichergestellt werden


Cannabis

 

      Die Kleingartensparte ist eine Freizeitanlage. Damit ist laut Cannabisgesetz der Anbau und Konsum von Cannabis in unsere Kleingartensparte grundsätzlich Verboten.